Heute am 3. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen, wollen wir auf die 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) aufmerksam machen, die zu Beginn des neuen Jahres wirksam wird!
Das BTHG reformiert das deutsche Behindertenrecht auf Grundlage der UN-Behindertenrechtskonvention: es geht um Inklusion statt Ausgrenzung, um Personen- statt Einrichtungszentrierung, um Selbst- statt Fremdbestimmung, um Assistenz statt Betreuung, um Dienstleister statt Kostenträger, um Ressourcen- statt Defizitorientierung. Denn: Laut UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Behinderungen das uneingeschränkte und selbstverständliche Recht auf Teilhabe in der Mitte unserer Gesellschaft von Anfang an und auf eine selbstbestimmte Lebensführung.
Ab nächstem Jahr gibt es viele Veränderungen, die vor allem Menschen mit Behinderungen betreffen, die in stationären Einrichtungen leben. Ab dann sollen sie eigenständig darüber entscheiden können, wo und wie sie leben möchten. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, eine inklusive Gesellschaft zu gestalten, in der Selbstbestimmung und Wunsch- und Wahlrecht nicht nur auf dem Papier existieren!
Eine Plattform für die Diskussion rund um das BTHG und Inklusion bietet die 3. Inklusionsmesse Rheinland-Pfalz, die INKLUSIVA 2020!