Transkript – Patientenbeteiligung in Rheinland-Pfalz

 Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
(Sabine Strüder)

 

Guten Tag, meine Damen und Herren, mein Name ist Sabine Strüder, ich komme von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Und ich möchte Ihnen heute etwas erzählen, wie die Patientenbeteiligung in Rheinland-Pfalz organisiert ist, und vielleicht ergibt sich ja für den einen oder die andere, für Sie, auch die Möglichkeit, dass dieser Vortrag auf Interesse stößt, und Sie vielleicht künftig sich vorstellen könnten, auch als Patientenvertreterin oder Patientenvertreter in Rheinland-Pfalz tätig zu werden.

Zunächst möchte Ihnen erklären, was denn Patientenbeteiligung überhaupt ist.

Also Patientenbeteiligung ist seit 2004 sogar bundesgesetzlich geregelt, und es ist so, dass es in verschiedenen Gremien auf Bundesebene und auch auf Landesebene, die Möglichkeit gibt, als Patientin, als Patient hier mitzuwirken, und zumindest beratend in bestimmten Entscheidungen auch mitzuwirken.

Es gibt für die Patientenvertretung ein Leitbild, das sich alle Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter auf Bundesebene und auch auf Landesebene gemeinsam gegeben haben. Und dabei ist es wichtig, dass die Patientenvertretung eben alle Patientinnen und Patienten umfasst, unabhängig davon, ob sie jung oder alt sind, ob sie chronisch krank sind oder akut krank sind. Alle können in der Patientenvertretung sich engagieren und hier die Interessen der Patientinnen und Patienten auch entsprechend vertreten.

Wie ist nun die Patientenvertretung organisiert?

Wichtig ist zunächst hier zu sagen, dass es auf Bundesebene, also in Bundesgesetzen dazu entsprechende Regelungen gibt, die auch in Bundesgesetzen festgelegt sind. Und hier sind auch ganz klar die Organisationen festgelegt, die an der Patientenbeteiligung teilnehmen sollen und diese organisieren sollen. Damit will man einfach auch verhindern, dass bestimmte Organisationen, die vielleicht gar keine Patienteninteressen vordergründig haben, sich hier als Patientenvertreter ausgeben, sei es aus anderen medizinischen Bereichen, aus der Pharmaindustrie oder von den Medizinprodukteherstellern oder wie auch immer.

Deshalb sind genau diese vier Organisationen genannt.

Das ist der Deutsche Behindertenrat, zu dem ja auch viele Ihrer Organisationen gehören, die jetzt heute hier vielleicht zuhören.

Dann ist es die Bundesarbeitsgemeinschaft der Patientenstellen, dann die Selbsthilfekontaktstellen auf Bundesebene und der Verbraucherzentrale Bundesverband, das ist der Dachverband, für den ich auch hier heute spreche.

Ja, auf Landesebene wird das Ganze dann entsprechend heruntergebrochen, und es gibt auf Landesebene in Rheinland-Pfalz vier Organisationen, die in der Patientenbeteiligung engagiert sind. Das ist zum einen die LAG Selbsthilfe, dann die Selbsthilfe-Kontaktstellen in Rheinland-Pfalz, der Sozialverband VdK und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Wir haben uns auch in einem Koordinierungskreis zusammengeschlossen und koordinieren und organisieren die verschiedenen Gremien, die zu besetzen sind, und auch die diversen Patientenvertreterinnen und -Vertreter.

Wir haben in Rheinland-Pfalz etwa 20 Patientenvertreterinnen und -Vertreter, die in den verschiedenen Gremien beteiligt sind und hier schon seit vielen Jahren hier gute Arbeit machen.

So, jetzt wollen Sie natürlich vielleicht wissen, wo es denn in Rheinland-Pfalz Patientenbeteiligung gibt, wo man sich also auch aktiv als Patientenvertreterin- oder Patientenvertreter einbringen kann. Das möchte ich Ihnen nachfolgend erläutern.

Zunächst anhand der Gremien, die nach bundesrechtlichen Regelungen festgelegt sind. Dann möchte ich noch auf die landesrechtlichen Regelungen eingehen, wo es auch verschieden Patientenbeteiligungsmöglichkeiten gibt.

Ich nenne die Gremien zunächst mal und werde sie dann im Detail auch noch näher vorstellen.

Das ist zunächst aus dem Bereich der sogenannten Bedarfsplanung, wo also festgelegt wird, wie viele Ärzte man braucht und wo die sich idealerweise niederlassen sollen, da gibt es als Gremium den sogenannten Landesausschuss. Und auch der Zulassungsausschuss und der Berufungsausschuss beschäftigen sich mit der Thematik der Bedarfsplanung.

Dann haben wir noch den erweiterten Landesausschuss und das gemeinsame Landesgremium.

Das werde ich Ihnen jetzt nachfolgend nachher noch erläutern.

Als weitere Gremien nach Bundesebene haben wir zwei Gremien, die sich mit der Qualitätsentwicklung im Krankenhaus beschäftigen, also auch ein ganz wichtiger Bereich. Vielleicht ist dem einen oder der anderen von Ihnen ja bekannt, dass es hier bestimmte Kennzeichen, sogenannte Indikatoren gibt, anhand deren man die Qualität in den Krankenhäusern auch messen kann. Und hier gibt es auch die Möglichkeit, dass Patienten hier die Stimmen der Patientenschaft mit vertreten.

Relativ neu ist noch ein Gremium, was sich der Pflegebeirat beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung nennt, das ist auch ein Beratungsgremium, was seit etwa vier Jahren jetzt existiert.

Dann haben wir verschiedene Gremien, die nach Landesrecht organisiert sind. Hier haben wir zum einen den Krankenhausplanungsausschuss. Wie der Name schon sagt, geht es hier um die Planung der Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz.

Dann haben wir die Ethikkommission und die Schlichtungsstellen bei der Heilberufskammer, will heißen Psychotherapeutenkammer, Ärztekammer, Zahnärztekammer und auch eigentlich bei der Pflegekammer, da sage ich noch was dazu.

Nun wollen wir uns die einzelnen Gremien nochmal ein bisschen genauer anschauen, was in den einzelnen Gremien jeweils entschieden wird, und welche Aufgaben diese Gremien haben.

Da haben wir zunächst den Landesausschuss. Ich sagte es vorhin schon, hier geht es um das Oberthema Bedarfsplanung. Auf der Bundesebene werden hierfür die Grundregelungen festgelegt und auf der Landesebene muss dann geschaut werden, haben wir im Land genügend Ärzte und haben wir die auch in der Fläche entsprechend so verteilt, wie es diese bundesgesetzliche Regelung vorsieht.

D.h. gibt es Bereiche, Rheinland-Pfalz ist ja eher ein Flächenland, hat auch viele ländliche Regionen, wo es vielleicht eher an Ärzten fehlt. Haben wir Bereiche, wo eher zu viele Ärzte sind. Und hier wird in diesem Landesausschuss geschaut, wo ist eine Region die überversorgt ist. Wenn eine Region überversorgt ist, also zu viele Ärzte in dem jeweiligen Planungsbereich hat, dann wird dieser Bereich gesperrt. D.h. es darf sich dann künftig sagen wir mal Augenarzt oder Hals-Nasen-Ohren-Arzt in diesem Bereich niederlassen.

Ist es aber so, dass dieser Bereich zu wenig Ärzte einer bestimmten Arztgruppe hat, dann wird dieser Planungsbereich auch geöffnet, und Ärzte dürfen sich dort niederlassen. Das ist also ein kompliziertes rechnerisches Gefüge, wo auch die Krankheitslast einer jeweiligen Region mitberücksichtigt wird, wenn diese Zahlen festgelegt werden, ob sich ein Arzt niederlassen darf oder eben auch nicht.

Und hier in diesem Landesausschuss, da sehen Sie an dieser Folie, sind jeweils Kassenvertreter und auch Ärztevertreter mit jeweils neun Personen vertreten. Und auch die Patientenvertretung kann hier neun Vertreter entsenden, hat allerdings bei der Abstimmung nur eine Beratungsbeteiligung, d.h. wir dürfen nicht mit abstimmen, dürfen aber sehr wohl vorher unser Votum, unsere Meinung dazu einbringen, und wir haben auch ein Antragsrecht, d.h. wir können ganz konkret auch Anträge stellen an den Landesausschuss, wenn wir merken, dass in einer bestimmten Region gewissen Defizite existieren beispielsweise.

Kommen wir zu den nächsten Gremien, das ist der sogenannte Zulassungsausschuss oder die Zulassungsausschüsse und der Berufungsausschuss. In den Zulassungsausschüssen wird nun konkret für jeden Arztsitz festgelegt, wer oder welcher Arzt diesen Sitz bekommen soll, meinetwegen wenn ein Arzt ausscheidet, wird dort im Zulassungsausschuss die Nachbesetzung dieses Arztsitzes geregelt.

Auch wenn bestimmte Krankenhäuser ganz gewisse Aufgaben in der ambulanten Versorgung übernehmen wollen, dann entscheidet darüber auch der Zulassungsausschuss durch sogenannte Ermächtigungen. D.h. dann darf ein Krankenhausarzt auch bestimmte Leistungen ambulant erbringen. Und das sind Themen, bei denen die Patientinnen und Patienten mitwirken dürfen.

In der Anzahl genauso viel vertreten wie auch die Kassenvertreter.

Der Berufungsausschuss ist sozusagen das Widerspruchsgremium zu den Zulassungsausschüssen. Wenn der Zulassungsausschuss eine Entscheidung getroffen hat, und der Arzt beispielsweise damit nicht einverstanden ist, dann kann man dazu Berufung einlegen beim Berufungsausschuss.

Dann haben wir den sogenannten erweiterten Landesausschuss. Erweitert insofern als hier nicht nur Kassenvertreter und Ärztevertreter mit am Tisch sitzen, sondern dass auch Krankenhausvertreter mit dabei sind. Und hier geht es um die ambulante spezialfachärztliche Versorgung, ein komplizierter Begriff, aber wenn Sie sich die nächste Folie anschauen, da habe ich Ihnen schon mal ein Beispiel aufgeführt. Es geht in der Regel um bestimmte seltene Erkrankungen, sagen wir mal beispielsweise bestimmte Lungenerkrankungen oder Mukoviszidose, wo hier durch diese Versorgungsform ermöglicht werden soll, dass stationäre Ärzte, also Krankenhausärzte und ambulante Ärzte sehr eng zusammenarbeiten, um eine möglichst gute Versorgung für diese Patientinnen und Patienten mit diesen eher selteneren Erkrankungen, aber auch viele Tumorerkrankungen sind inzwischen mit dabei, um hier eine gute Versorgung zu gewährleisten.

Man muss allerdings sagen, dass diese Verfahren relativ zögerlich nur umgesetzt werden und es für Rheinland-Pfalz noch nicht viele Möglichkeiten der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung gibt.

Dann haben wir das sogenannte gemeinsame Landesgremium, das ist ein Gremium, wo eher nur eine Beratung stattfindet, wo alle, die im Gesundheitswesen in Rheinland-Pfalz mehr oder weniger beteiligt sind, also Ärzte, Krankenhäuser, die Pflege, Krankenkassen, aber natürlich auch die Patientenvertretung mit dabei sind und sich hier nochmal anschauen, was man denn tun kann, um eher eine sektorübergreifende Versorgung möglich zu machen.

Wir wissen ja, dass wir in Deutschland ein sehr sektorales Gesundheitswesen haben. Wir haben den Krankenhaussektor, wir haben die ambulant niedergelassenen Ärzte, und dazwischen ist oft keine Kooperation, was auch mit den unterschiedlichen Vergütungsverfahren zusammenhängt. Und hier in diesem Gremium soll nochmal dafür Sorge getragen werden, dass eher eine sektorübergreifende Versorgung möglich wird, was ja für ein Flächenland, für Rheinland-Pfalz durchaus auch sehr sinnvoll wäre.

Dann haben wir noch die zwei Bereiche aus der Qualitätsentwicklung im Krankenhaus. Auch hier gibt es – das sind noch relativ neue Themenbereiche – seit wenigen Jahren die Möglichkeit der Patientenbeteiligung. Und auch das ist ein ganz spannendes Thema, weil wir hier gerade in den Krankenhäusern durch bestimmte Kennzeichen, durch Indikatoren auch sehen wollen, dass Krankenhäuser auch besser vergleichbar sind, und auch Krankenhäuser, die jeweilige Qualität auch bringen. Dass es beispielsweise bestimmte Mindestmengen geben muss in bestimmten Fällen, wo dann Krankenhäuser auch die Leistungen erbringen müssen.

Gut, das wäre der Krankenhausbereich.

Dann kommen wir noch zu dem Thema Pflegebeirat. Der Pflegebeirat ist beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen angesiedelt. Sie kennen dieses Gremium ja vielleicht, wenn Pflegebedürftigkeit beantragt wird, dann kommt der Medizinische Dienst nach Hause, oder auch sonst, wenn man zu einem Gutachten muss, ist das in der Regel auch der medizinische Dienst. Und hier beim Medizinischen Dienst gibt es einen Verwaltungsrat, der für Haushaltsfragen und andere wichtige Fragen zuständig ist. Und bevor der Verwaltungsrat tagt, muss der Pflegebeirat gehört werden, um das Votum mit in den Verwaltungsrat mit einzubringen.

Und auch hier haben wir eine Beratungsbeteiligung und können hier unser Votum als Patientenvertretung mit abgeben.

Dieses Geschehen ist nun gerade von Gesundheitsminister Spahn novelliert worden, also hier gab es eine große gesetzliche Änderung, weil man gesagt hat, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung soll unabhängiger von den Krankenversicherungen werden. Und deshalb werden wir ab 2021 nicht mehr nur einen Pflegebeirat haben, der wird dann quasi abgeschafft, sondern die Patientenvertretung wird dann in den Verwaltungsrat integriert und wird da auch mit Stimmrecht vertreten sein mit fünf Stimmen, wo wir also nicht nur Beratungsbeteiligung haben, sondern hier auch unsere Stimme mit abgeben können. Hier läuft jetzt gerade auf Landesebene das entsprechende Auswahlverfahren für die Patientenvertretung, und die LAG Selbsthilfe ist ja auch eine der Organisationen genauso wie die Verbraucherzentrale, die hier entsprechend mit angefragt sind.

Dann gibt es noch den Krankenhausplanungsausschuss. Für die Krankenhausplanung ist ja das jeweilige Bundesland zuständig, also das jeweilige Ministerium, in Rheinland-Pfalz das Gesundheitsministerium. Das Gesundheitsministerium oder das Land muss ja auch die Investitionskosten der Krankenhäuser tragen, und hierfür gibt es einen Planungsausschuss, wo nochmal darüber diskutiert wird und beraten wird. Es ist also kein Entscheidungsgremium, wie die Krankenhausplanung aussehen soll, wie der Krankenhausplan aufgestellt werden soll, welche Krankenhäuser da integriert werden sollen. Sie wissen, dass es da auch heiße Diskussionen gibt. Wie viele Krankenhäuser braucht man? Braucht man die kleinen Krankenhäuser usw., was ja auch in Zeiten von Corona nochmal ganz neu diskutiert wurde.

Und auch hier sind wir mit beratender Stimme mit vielen anderen mit dabei.

Also weiteres Gremium auf der Landesebene gibt es die Ethikkommission. Das ist ein bunt zusammengesetztes Gremium, aus vielen Wissenschaftlern, Ärzten, aber auch aus Patientenvertretung, wo es darum geht, dass vor einem Forschungsvorhaben die Ethikkommission gehört werden muss und auch ein positives Votum abgeben muss, ob ein bestimmtes Vorhaben denn mit ethischen Grundsätzen auch vereinbar ist.

Und hier können sich Ärzte auch entsprechend beraten lassen, wenn sie in ihr Berufsausbildung mit entsprechenden ethischen Fragen und rechtlichen Fragen konfrontiert sind.

Eine ganz spannende Geschichte, das sind noch die Schlichtungsausschüsse der Heilberufskammern.

Die Heilberufskammern haben wir ja in Rheinland-Pfalz die Ärztekammer, die Zahnärztekammer, die Psychotherapeutenkammer, die Apothekerkammer und als erste Kammer in Deutschland auch die Pflegekammer.

Und jede Kammer ist verpflichtet, einen sogenannten Schlichtungsausschuss zu bilden, an den sich auch Patientinnen und Patienten wenden können, wenn sie dann einen Behandlungsfehler vermuten beispielsweise.

Also wenn Sie meinen, hier hat der Arzt oder die Ärztin irgendwie nicht artgerecht gehandelt, oder so, wie es eigentlich den Leitlinien entsprechen würde, und dem Patienten ist ein Schaden entstanden, dann kann man sich an den Schlichtungsausschuss der jeweiligen Kammer wenden.

Für die Pflegekammer gibt es keinen Schlichtungsausschuss, weil der auf Bundesebene gebildet werden soll. Alle anderen Kammern haben einen entsprechenden Schlichtungsausschuss, der aber in sehr unterschiedlichen Abständen tagt.

Die Ärztekammer hat natürlich die meisten Fälle, die Zahnärztekammer auch einige, Apothekerkammer und Psychotherapeutenkammer eher weniger.

Die letzte Frage ist natürlich, jetzt habe ich mir das alles angehört, wo kann ich den mitmachen, wenn ich hier als Patientin oder Patient mir das anschaue. Was sind denn die Bedingungen, unter denen ich vielleicht auch Patientenvertreter oder Patientenvertreterin werden könnte?

Wichtig ist zunächst, dass man einer dieser eingangs erwähnten maßgeblichen Organisationen angehört, also beispielsweise Mitglied bei der LAG ist oder in einer Selbsthilfegruppe der LAG tätig ist oder Mitarbeiterin der Verbraucherzentrale ist, wie es in meinem Fall gegeben ist.

Das ist das wichtigste Kriterium. Und darüber hinaus gibt es weitere Kriterien, die wir gleich nochmal im Detail besprechen.

Wenn jemand Interesse hat, gibt es auf der Landesebene den Koordinierungskreis dieser Organisationen, die ich vorhin genannt habe, also LAG Selbsthilfe, die Kontaktstellen, der VdK und die Verbraucherzentrale, die dann auch darüber entscheiden, ob der Patientenvertreter als solcher benannt werden soll oder nicht.

Und das Ganze wird auch zur Sicherheit nochmal über die Bundesebene gespiegelt.

Wichtig für die Benennung ist natürlich, dass man sozusagen in seiner eigenen Sache reden kann. Will heißen, als Patientenvertreterin, Patientenvertreter kenne ich natürlich meine eigene Krankheit dann am besten, wenn ich davon selbst betroffen bin und kann auch hier aus der Erfahrung wahrscheinlich meine Position sehr gut vertreten und auch in die entsprechenden Gremien einbringen.

Ich habe auch keine Interessenkonflikte mit anderen Playern im Gesundheitswesen, also beispielsweise bin ich nicht Mitarbeiter einer Krankenkasse oder im medizinischen Bereich tätig, so dass ich hier als Patientenvertreterin wirklich auch sprechen kann.

Darüber hinaus gibt es noch so ein paar andere Kriterien, die Sie dieser Liste natürlich gerne entnehmen können.

Und wenn dann Interesse besteht, dann kann man sich gerne am besten wenden an die LAG Selbsthilfe, weil die in Rheinland-Pfalz die Patientenvertretung auch organisiert und koordiniert. Das können Sie sich vorstellen, dass man ja auch immer schauen muss, wer ist in welchem Gremium vertreten, wo brauchen wir noch Patientenvertreter. Und je nach Gremium gibt es natürlich auch eine Aufwandsentschädigung für diese Tätigkeit auf Landesebene. Manche von uns sind auch auf der Bundesebene tätig, auch das wird entsprechend mit einer Aufwandsentschädigung vergütet.

Also, wer Interesse hat, kann sich gerne auch im Nachgang zu der Messe, zur INKLUSIVA, an die LAG Selbsthilfe wenden.

Ich habe jetzt natürlich nur die Situation für Rheinland-Pfalz dargestellt. Die Patientenbeteiligung ist natürlich auch in allen Bundesländern organisiert. Und natürlich können sich Interessierte, die jetzt aus anderen Bundesländern zuschauen, gerne auch an ihre regionalen Selbsthilfestellen vor Ort wenden und auch dort nachfragen, ob sie sich und wo sie sich als Patientenvertreterin oder Patientenvertreter einbringen können.

Damit danke ich Ihnen ganz herzlich für Ihr Interesse und freue mich, wenn vielleicht die eine oder der andere künftig in der Patientenbeteiligung in Rheinland-Pfalz tätig wird.